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„Genießen Sie Ihren Urlaub, Ihre Kur
sorgenfrei und auch sicher!“
Wir beraten auch über die Kostenübernahme des Pflegeanteils
durch die Krankenkassen und Pflegekassen.
Nach neuester Rechtsprechung können Mehraufwendungen
für Reisebegleitungen beim Finanzamt steuerlich geltend
gemacht werden.
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