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„Genießen Sie Ihren Urlaub, Ihre Kur sorgenfrei und auch sicher!“

Wir beraten auch über die Kostenübernahme des Pflegeanteils durch die Krankenkassen und Pflegekassen.

Nach neuester Rechtsprechung können Mehraufwendungen für Reisebegleitungen beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden.

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